1. Allgemeines

(1) Hinweis: Unsere Dienstleistungen zielen primär auf die individuelle wissenschaftliche Unterstützung, Beratung sowie die Erstellung von Beispielen und Textvorlagen für akademische Zwecke ab. Die von uns bereitgestellten Inhalte (wie z. B. verfasste Texte, Entwürfe, Analysen, Strukturkonzepte) sind ausschließlich als Modelllösungen, Inspirationsquellen oder als Basis für Ihre eigene Bearbeitung gedacht. Die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung dieser gelieferten Inhalte liegt vollständig beim Kunden. Wir erbringen keine Leistungen, deren Zweck es ausdrücklich ist, gegen geltende Prüfungsordnungen oder Urheberrechte zu verstoßen. Unsere Inhalte sind dezidiert nicht dafür bestimmt, unverändert als eigene Prüfungsleistung eingereicht zu werden.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen, insbesondere durch unsere freien Mitarbeiter. Die Auswahl dieser freien Mitarbeiter erfolgt nach unserem freien Ermessen.

(3) Unsere Angebote sind bis zu ihrer Annahme unverbindlich in Bezug auf Preis, Menge, Lieferzeit und Lieferfähigkeit. Sämtliche Preisangaben, die auf unserer Website oder den Websites unserer Partner (Affiliates) veröffentlicht sind, haben lediglich beispielhaften Charakter und sind ebenfalls unverbindlich.

2. Vertragsschluss

Kunden können Anfragen über unser Kontaktformular oder durch unsere Vertriebspartner und Affiliates stellen. Die vom Kunden gewünschten vertraglichen Leistungen sind dabei möglichst detailliert zu beschreiben, damit wir ein darauf basierendes Angebot unterbreiten können. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der darin explizit genannten Frist oder, falls keine Frist bestimmt ist, innerhalb einer angemessenen Frist annimmt. Verträge können sowohl per E-Mail als auch über eine Online-Plattform geschlossen werden.

3. Widerrufsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wohnsitz in der Europäischen Union ist und der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wird, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen seines nationalen Rechts zu. Ausführliche Informationen über die Bedingungen und Konsequenzen des Widerrufs (Widerrufsbelehrung) werden dem Verbraucher gesondert mitgeteilt.

4. Preise und Zahlungen

(1) Die Preise verstehen sich, wie in unseren Angeboten angegeben, entweder in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR), jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Gesamthöhe der Vergütung sowie ihre Zusammensetzung ergeben sich aus unserem individuellen Angebot.

(3) Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zur Vorfinanzierung unserer Leistungen oder Zahlungen entsprechend dem jeweiligen Fertigstellungsgrad (Teilzahlungen) zu verlangen. Die Fälligkeit der Raten richtet sich nach den in unseren Angeboten und Rechnungen festgelegten Zahlungsbedingungen. Eine Zahlung für eine Teilleistung wird fällig, sobald der betreffende Leistungsteil an den Kunden geliefert wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Teilleistung unverzüglich zu überprüfen. Die Bezahlung einer Teilleistung stellt keine abschließende Abnahme der Gesamtleistung dar und bedeutet keinen Verzicht auf Mängelrechte, unbeschadet der spezifischen Regelungen in Abschnitt 9 bezüglich Mängelrügen.

(4) Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, sind wir erst nach Eingang dieser Zahlung zur Erbringung unserer Leistungen verpflichtet.

(5) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach und gerät in Verzug, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zu verlangen. Für notwendige Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs können wir Ersatz der dadurch entstandenen erforderlichen Mahnkosten beanspruchen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir haben zudem das Recht, die weitere Erbringung unserer Tätigkeit bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnung auszusetzen.

(6) Eventuell anfallende Versandkosten für physische Materialien, Porto und sonstige Nebenkosten (wie z.B. Kosten für die Erstellung von Datenträgern oder Fernleihgebühren), die über die elektronische Übermittlung der Leistungsergebnisse hinausgehen und vertraglich vereinbart wurden, sind vom Kunden zu tragen und werden separat in Rechnung gestellt.

(7) Die gesamte vereinbarte Vergütung ist spätestens bei der abschließenden Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen zu Teilzahlungen getroffen wurden.

5. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung individueller Beispiele, Textentwürfe und Arbeitsvorlagen, die dem Kunden als Orientierungshilfe, Bearbeitungsgrundlage oder Muster dienen sollen. Abhängig vom gewählten Leistungspaket können zusätzliche Dienstleistungen wie sprachliche Optimierung, Strukturberatung, Formatierungsleistungen oder spezialisierte Fachrecherchen erbracht werden. Die direkte Einreichung unserer Inhalte als eigene Arbeit ohne substanzielle Überarbeitung durch den Kunden wird zwar nicht empfohlen, liegt aber letztlich in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

(2) Vor Abschluss des Vertrages obliegt es dem Kunden, seine Anforderungen über den von uns bestimmten Kommunikationsweg so präzise wie möglich zu spezifizieren und uns alle zur Bearbeitung seiner Anfrage oder zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen so genau und vollständig wie möglich zur Verfügung zu stellen. Änderungen des Auftragsumfangs nach erfolgtem Vertragsschluss werden gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 8 behandelt.

6. Spezifische Hinweise zu wissenschaftlich bezogenen Dienstleistungen

Für den Fall, dass unsere vertragliche Leistung ganz oder teilweise im akademischen, universitären oder einem sonstigen prüfungsrelevanten Kontext als Grundlage für eigene Arbeiten des Kunden genutzt werden soll, weisen wir ausdrücklich auf Folgendes hin:

(1) Unsere Dienstleistungen dienen ausschließlich der akademischen Unterstützung, insbesondere durch die Bereitstellung von Textvorlagen, Beispielen, Analysen oder Vorschlägen für wissenschaftliche Arbeiten.

(2) Die Nutzung unserer Inhalte als alleinige Prüfungsleistung ohne eine eigenständige und substanzielle Bearbeitung durch den Kunden entspricht nicht dem Sinn unserer Dienstleistung. Sie ist jedoch nicht explizit untersagt, sofern sie im Einklang mit den spezifischen Regelwerken der jeweiligen Bildungseinrichtung steht.

(3) Die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Prüfungsordnung und aller relevanten gesetzlichen Vorschriften liegt allein beim Kunden.

7. Abwicklung der vertraglichen Leistungen

(1) Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt in enger Kooperation mit unseren Projektleitern. Diese sind für die Koordination der Kommunikation zwischen dem Kunden und den freien Mitarbeitern zuständig.

(2) Die Kommunikation wird in der Regel über die von uns zur Verfügung gestellten oder vereinbarten Kommunikationskanäle (z.B. E-Mail, Online-Plattform) abgewickelt.

(3) Stellt eine der Vertragsparteien fest, dass bereitgestellte Informationen, Vorgaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, unklar oder objektiv nicht realisierbar sind – unabhängig davon, ob es sich um eigene oder von der anderen Partei stammende Vorgaben handelt – so hat sie die andere Partei unverzüglich über diese Umstände sowie über die absehbaren Auswirkungen auf die Leistungserbringung oder den Zeitplan zu informieren.

(4) Unsere freien Mitarbeiter sind in der Erbringung der Leistung im Rahmen der vom Kunden vereinbarten Anforderungen und des festgelegten Zeitrahmens fachlich frei.

8. Änderungen des Auftragsumfangs

(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung oder Ergänzung des Umfangs der vertraglich vereinbarten Leistungen, hat er uns dies schriftlich oder über die vereinbarten Kommunikationswege mitzuteilen. Wir werden daraufhin prüfen, ob und unter welchen Bedingungen (insbesondere hinsichtlich notwendiger zusätzlicher Vergütung und angepasster Fristen) die gewünschte Änderung realisierbar ist, und dem Kunden einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

(2) Kommt keine Einigung über die gewünschte Änderung oder Ergänzung zustande oder ist die Änderung nach unserer Einschätzung nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand durchführbar, so bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang unverändert bestehen.

9. Nachbesserungen und Mängelrügen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung oder Teilleistung unverzüglich nach Erhalt auf mögliche Mängel zu prüfen. Etwaige Mängel sind uns innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung per E-Mail oder über die Online-Plattform mit einer genauen Beschreibung des Mangels und seiner Begründung mitzuteilen (Mängelrüge). Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar waren (verdeckte Mängel), sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Für die Beurteilung der Berechtigung von Nachbesserungsansprüchen werden fachliche und wissenschaftliche Standards als maßgebliches Kriterium herangezogen. Erfolgt innerhalb der in Satz 1 genannten Frist keine Mängelrüge, so gilt die gelieferte Leistung als vertragsgemäß abgenommen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

(2) Liegt ein rechtzeitig gerügter und begründeter Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ersatzleistung (Nacherfüllung) berechtigt und verpflichtet.

(3) Wünscht der Kunde Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen, die nicht auf einem Mangel der gelieferten Leistung beruhen oder die erst nach Ablauf der in Abschnitt 9 Absatz (1) genannten Frist geltend gemacht werden, handelt es sich hierbei um eine Änderung des ursprünglichen Auftragsumfangs gemäß Abschnitt 8, die gesondert zu vergüten ist. Auf Wunsch des Kunden erstellen wir hierfür ein neues Angebot.

(4) Wir sind berechtigt, eine Nachbesserung abzulehnen, wenn der Kunde fällige Zahlungen noch nicht geleistet hat, die Nachbesserungswünsche objektiv nicht nachvollziehbar oder technisch bzw. rechtlich nicht durchführbar sind (Unmöglichkeit), oder wenn sich die gewünschte Änderung ausschließlich auf subjektiven Geschmack bezieht und die gelieferte Leistung den vereinbarten Anforderungen objektiv entspricht.

(5) Schlägt die Nacherfüllung (sei es durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung) bei einem Mangel fehl, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

10. Lieferfristen

(1) Ein vom Kunden gewünschter Liefertermin sollte so bemessen sein, dass eine realistische Erbringung der Leistung unter Berücksichtigung aller zeitaufwendigen Faktoren möglich ist. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erbringung etwaiger Mitwirkungsleistungen durch den Kunden voraus (z.B. fristgerechte Bereitstellung notwendiger Informationen, Dokumente, Rückmeldungen, sowie Zahlungen). Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Teilleistung dem Kunden nachweislich zur Verfügung gestellt wurde (beispielsweise durch Upload auf eine Online-Plattform oder Versendung per E-Mail mit Sendenachweis). Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen, die auf fehlerhaften oder verspäteten Angaben, mangelnder Mitwirkung oder Zahlungsverzug seitens des Kunden beruhen.

(2) Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden (wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikationsnetze, Naturkatastrophen etc.). Solche Umstände berechtigen uns, die Lieferung der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach deren Ende zu verschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Kunden, soweit möglich, unverzüglich mitgeteilt.

11. Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Soweit eine vertragliche Leistung die Einräumung von Nutzungsrechten an den im Rahmen der Unterstützung erstellten Leistungsergebnissen oder Materialien (wie z.B. Textentwürfe, Analysen, Gliederungen, Korrekturanmerkungen) umfasst, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf die persönliche Verwendung dieser Materialien ausschließlich als Vorlage und Arbeitsgrundlage für die Erstellung seiner eigenen wissenschaftlichen Arbeit. Eine Nutzung der Materialien, die darauf abzielt, über die Eigenständigkeit oder Urheberschaft der vom Kunden eingereichten Arbeit zu täuschen, ist unzulässig und ausdrücklich nicht vom eingeräumten Nutzungsrecht gedeckt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die zulässige und rechtmäßige Verwendung der von uns bereitgestellten Materialien, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung akademischer Richtlinien, Prüfungsordnungen und des geltenden Urheberrechts.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Absatz (1) erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der gesamten für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung.

12. Haftung und Gewährleistung

(1) Die Gestaltungsfreiheit des jeweiligen Autors oder Bearbeiters bei der Erbringung der Leistung im Rahmen der vertraglich festgelegten Anforderungen gilt als vereinbart, es sei denn, der Kunde hat bei der Auftragserteilung explizit auf besondere Vorgaben oder Stilelemente hingewiesen.

(2) Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, basierend auf den Informationen und Vorgaben, die uns vom Kunden übermittelt wurden. Wir übernehmen jedoch ausdrücklich keine Haftung für die akademische Anerkennung, die Bewertung oder die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden auf Basis unserer Unterstützung selbst erstellten finalen Arbeit. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Einhaltung spezifischer Prüfungsordnungen, die Verhinderung von Plagiatsvorwürfen durch die finale Arbeit des Kunden oder das Bestehen von Prüfungen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die abschließende Prüfung, Bearbeitung und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften bei der Erstellung, Nutzung und Einreichung seiner eigenen Arbeit.

(3) Wir haften für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für die betreffende Leistung vereinbarten Vergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Regelung unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und freien Mitarbeiter.

(4) Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Daten, sofern dieser Schaden auf einer mangelhaften oder unzureichenden Datensicherung seitens des Kunden beruht, die eine Wiederherstellung der verlorenen Daten mit angemessenem Aufwand unmöglich macht.

(5) Geringfügige Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Leistung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (z.B. kleinere Formatierungsfehler, unwesentliche Rechtschreib- oder Grammatikfehler, sofern eine explizite Korrekturleistung nicht beauftragt war, oder Abweichungen, die ausschließlich auf subjektivem Geschmack basieren und die objektive Vertragsgemäßheit nicht beeinflussen), stellen keinen erheblichen Mangel dar. Solche Abweichungen begründen keine weitergehenden Rechte des Kunden, die über das Recht auf Nachbesserung im Rahmen von Abschnitt 9 hinausgehen, solange die Leistung im Übrigen den vereinbarten Anforderungen entspricht.

(6) Eine Garantie für einen spezifischen akademischen Erfolg des Kunden, der auf Basis unserer Unterstützung seine eigene Arbeit erstellt, wird von uns nicht übernommen.

(7) Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die direkt durch unzureichende oder nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden (z.B. fehlende Bereitstellung von Informationen, Dokumenten, verspätete Rückmeldungen) oder durch Zahlungsverzug seitens des Kunden verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

14. Lieferung

Die Lieferung der Leistungsergebnisse an den Kunden erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder über eine Online-Plattform), es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

15. Vertraulichkeit, Diskretion, Datenschutz

(1) Die Abwicklung unserer Dienstleistungen, insbesondere die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem freien Mitarbeiter, erfolgt unter strikter Beachtung von Vertraulichkeit und Diskretion. Soweit technisch und organisatorisch umsetzbar und für die Vertragsabwicklung nicht zwingend die direkte Identität erfordert, erfolgt die Kommunikation anonymisiert über unsere Plattform, sodass die Identität von Kunde und freiem Mitarbeiter einander nicht direkt bekannt gemacht wird. Unsere freien Mitarbeiter erhalten nur jene Informationen, die für die Erbringung der beauftragten Leistung notwendig sind (z.B. Fachgebiet, spezifische Anforderungen, benötigte Materialien), in der Regel jedoch keine direkten Kontaktdaten oder vollständigen Namen des Kunden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine direkte Kontaktaufnahme mit dem freien Mitarbeiter zu versuchen, insbesondere nicht unter Umgehung unserer vorgesehenen Kommunikationswege. Er wird seine direkten Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) nicht an einen freien Mitarbeiter weitergeben, es sei denn, dies wurde für die konkrete Leistungserbringung ausdrücklich vereinbart. Auch wird er nicht auf andere Weise versuchen, einen direkten Kontakt herzustellen.

(3) Alle an der Vertragserfüllung Beteiligten, einschließlich unserer freien Mitarbeiter, sind verpflichtet, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Eine Offenlegung ist nur zulässig, wenn sie für die zwingende Abwicklung des Vertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf den Gegenstand der erbrachten Leistungen. Lediglich der Kunde selbst kann die beteiligten Personen schriftlich von dieser Geheimhaltungspflicht entbinden. Gesetzliche Auskunfts- oder Offenlegungspflichten (z.B. gegenüber Strafverfolgungsbehörden) haben Vorrang vor dieser Geheimhaltungsverpflichtung.

(4) Wir verarbeiten die uns anvertrauten personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu). Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihren Rechten als betroffene Person (wie z.B. Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung) entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung, die unter https://raypower.xyz/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.

(5) Angesichts der Übermittlung von Texten, Daten und sonstiger Kommunikation in elektronischer Form kann ein absoluter Schutz von Betriebsgeheimnissen, Forschungsergebnissen und anderen vertraulichen Informationen technisch nicht vollständig gewährleistet werden, da der Zugriff auf elektronisch übermittelte Inhalte durch unbefugte Dritte nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Wir implementieren jedoch dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko so gering wie möglich zu halten.

16. Sonstiges

(1) Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist unser Geschäftssitz sowohl der Erfüllungsort als auch der ausschließliche Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus den Rechtsbeziehungen mit uns entstehen. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so richtet sich der gesetzliche Gerichtsstand nach dessen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, so berührt dies die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für eventuelle Lücken in den Verträgen.